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Sicherheit und Gesundheit: bei der Arbeit, beim Einkaufen, in der Umwelt

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Marktaufsicht: 01.01.2010 – was bringt die 765/2008

Posted by Torben on 16th November 2009

Der Wind des Umschwungs ergreift die Marktaufsicht in Europa. Die Neue Konzeption, in Englisch „New Approach“, soll den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt reglementieren. Nicht zuletzt auch, um bei aller Freiheit auch ein Mindestmaß an gleichwertiger Sicherheit für den Verbraucher bzw. Betreiber zu gewährleisten. Das ist nicht wirklich neu, sonder ist bereits seit mehr als 20 Jahren so. Jüngeren Datums ist dagegen die 765/2008, die ab den 01 Januar 2010 scharf gestellt wird: und die  soll den einen oder anderen Knackpunkt im alten Sytem bereinigen.

Notified Body

Im deutschen auch als benannte Stelle bezeichnet sind die notified Bodys ein wichtiges Element der New Approach. Eigentlich sieht der Gesetzgeber ein Großteil der Verantwortung beim Hersteller; daher obliegt es im Regelfall auch ihm allein, die Konformität seines Produkte mit den EU-Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie) zu bescheinigen. Nur in besonderen Fällen muss er sich neutralen Sachverstand einkaufen.

Festzustellen, ob eine solche benannte Stelle (zukünftig dann wohl: notifizierte Stelle) diesen Sachverstand überhaupt besitzt bzw. nachzuweisen, dass diese Stelle ihren Pflichten nachkommen kann, oblag und wird auch weiter den Mitgliedstaaten obliegen. Aber im Unterschied zur Vergangenheit soll ab Januar 2010 festgelegte Rahmenbedingungen für die Akkreditierungsstellen dieser benannten Stellen feststehen. Sprich: hier wird das Pferd von vorne aufgezäumt, in dem man die „Benenner“ auf ihre Kompetenzen festlegt.

Gleichheitsgrundsatz europaweit umsetzen: auch in der Marktüberwachung

Wirksam und effizient – so soll die Marktaufsicht in Europa aussehen. Und mit der neuen Verordnung soll es den Mitgliedstaaten einfacher, weil explizit vorgeschrieben, gemacht werden, dieses Ziel eines wirksamen Verbraucherschutzes umzusetzen. Maßgeblich soll dazu das Informationsmanagement zwischen den Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden verbessert werden.

Das Ende vom Lied: CE-Kennzeichnung

Schlussendlich soll durch diese Verordnung die CE-Kennzeichnung von Produkte aufgewertet werden. Quasi ein Phönix aus der Asche. Denn die CE-Kennzeichnung, die als eine Art behördlicher Reisepass gilt, fristet ein Dasein, dass maßgeblich davon abhängt, wie ernst der Hersteller seine Pflichten nimmt. Und mit diesem Hintergrund wird anscheinend auf EU-Ebene mehr Handlungsbedarf in der Marktüberwachung, sprich mit der Prüfung der Hersteller auf korrekte Angaben, gesehen.

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Arbeitsschutzrecht: Verordnungsentwurf 2006/25/EG (optische Strahlung)

Posted by Torben on 27th August 2009

Mit der EG-Richtlinie 2006/25/EG sollen Arbeitnehmer vor optischen Strahlen, wie sie zum Beispiel durch LASER entstehen, geschützt werden. Nun hat das BMAS dazu einen Verordnungsentwurf vorgelegt.

In diesem Entwurf, der den Ländern derzeit zur Stellungnahme vorliegt werden Strahlungsgrenzwerte festgelegt. Betreffen werden diese Grenzwerte z.B. Unternehmern im Maschinenbau (soweit Schweißarbeiten durchgeführt werden) oder in der Glas- und Quarzherstellung. Der Otto-Normal-Verbraucher kennt diese Strahlung vor allem in LED oder kleinen Punktlasern – doch Vorsicht: auch hier kann es ins Auge gehen!

Zumindest was die Kosten der Verordnung angeht kommt der Steuerzahler wohl mit einem nur angebleuten Auge davon: laut der Verordnungsbegründung fallen wohl lediglich die Kosten für die Überwachung an.

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Guter Arbeitsschutz, guter Arbeitsplatz

Posted by Torben on 8th June 2009

ep-eu-logoDie Qualität einer Arbeitsstelle ist signifikant abhängig davon, in welchen Maß und Umfang sie auch den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmer fördert und umsetzt. Auf europäischer Ebene wird seit mehr als fünf Jahrzehnten darauf hingearbeitet, die Ausfälle aufgrund von Arbeitsunfällen kontinuierlich zu reduzieren. Das gilt selbstverständlich nicht nur für ad hoc Erkrankungen – auch Berufskrankheiten sind weites gehend zu minimieren. Read the rest of this entry »

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Biozid DMF: Europa schützt DICH!

Posted by Torben on 12th May 2009

DMF ist gesundheitsschädlich. DMF, dass ist der chemischen Stoff Dimethylfumarat und weil er sich nicht mit uns verträgt, ist es schon seit längerem innerhalb der EU verboten, dieses Biozid einzusetzen. Zum besagten Einsatz kam DMF z.B. in Schuhen und Lederwaren (z.B. Möbel) – dort hilft er gegen Schimmelbefall. Und weil er gegen Schimmel wie gegen uns Menschen schädlich (z.B. allergische Reaktionen bis hin zu verbrennungsähnlichen Verletzungen) wirkt, wird er nach wie vor im Nicht-Eu-Ausland angewandt.
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Inverkehrbringen sicherer Feuerzeuge geht weiter in die Verlängerung

Posted by Stefan on 27th April 2009

Die Entscheidung 2006/502/EG der Kommission verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden. Des Weiteren wird das Inverkehrbringen von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten untersagt. Diese Entscheidung wurde bereits zuvor durch zwei weitere Entscheidungen (2007/231/EG und 2008/322/EG) bis zum 11. Mai 2009 verlängert.

Durch diese neu veröffentlichte Entscheidung 2009/298/EG wird die Geltungsdauer der bisherigen Entscheidung 2006/502/EG um weitere 12 Monate bis zum 11. Mai 2010 verlängert.

2006/502/EG pdf_file_normal

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Verbraucherschutz: Mehr Effizienz und neue Kennzeichnung

Posted by Torben on 27th April 2009

Kommission verabschiedet Bestimmungen für stromsparende externe Netzteile

Die Kommission hat am 6. April 2009 eine Verordnung verabschiedet, die zu einer größeren Energieeffizienz externer Stromversorgungen führen soll. Deren Stromverbrauch soll bis 2020 um fast ein Drittel gesenkt werden. EU-Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament hatten der Regelung bereits zugestimmt. Die Standards treten 2010 für den aktiven Gebrauch der Stromversorgungen in Kraft und 2011 für den Stromverbrauch der Netzteile, wenn die daran angeschlossenen Geräte nicht in Gebrauch sind. Die Verordnung beruht auf der Ökodesign-Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 2005 (RL 2005/32/EG).

Neue Verbrauchskennzeichnung für Elektrohaushaltsgeräte

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich bei der Tagung des Regelungsausschusses für Ökodesign und Verbrauchskennzeichnung am 31. März 2009 für neue Regeln zur Verringerung des Energieverbrauchs mehrerer Produktgruppen ausgesprochen. Durch das Maßnahmenpaket werden verbindliche Anforderungen an die Energieeffizienz festgelegt und ein verbessertes System zur Kennzeichnung von Fernsehern und Haushaltsgeräten in Bezug auf ihren Energieverbrauch geschaffen. Die Maßnahmen beruhen ebenfalls auf der Ökodesign-Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 2005 (RL 2005/32/EG).

via Europabericht 7/2009 vom 17.04.2009

Ökodesign-Rahmenrichtlinie 2005 (RL 2005/32/EG) pdf_file_normal

Technorati Profile

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Gefahrstoffe: Veröffentlichung einer CMR-Gesamtliste

Posted by Stefan on 3rd March 2009

logo-baua-258x80pxDurch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde im Januar 2009 ein aktualisiertes Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren veröffentlicht. Diese Liste stellt eine nationale Ergänzung zum Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dar. Es sind beide Listen zu beachten. Der Arbeitgeber kann sich in der TRGS 905 bzw. TRGS 906 über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz informieren.

Die CMR-Gesamtliste ist unter folgedem Link zu finden:

http://www.baua.de/nn_18534/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/pdf/CMR-Gesamtliste.pdf (894 KB)

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RAPEX: EU-Meldeverfahren für mangelhafte Produkte

Posted by Torben on 14th February 2009

logo_rapexRAPEX ist ein System für den raschen Informationsaustausch zwischen den Behörden bei ernsten Gefahren. Das Verfahren wird dabei nur auf die sogenannten Verbraucherprodukte angewendet – also nicht auf technische Arbeitsmittel. Rechtliche Grundlage für eine RAPEX-Meldung ist der Art. 12 ProdSRL.

Die Mitgliedsstaaten kommen damit ihrer Informationspflicht an die EU Kommission nach. In BRD über BAuA durch Einstellung einer entsprechenden Produkt Info in ICSMS 3 und Aufforderung an BAuA.

Ziel

Ziel ist die Verhinderung unsicherer Produkte auf dem Binnenmarkt. Zudem kann dadurch indirekt auch die Wirksamkeit der Marktüberwachung evaluiert werden.  RAPEX ist ein Werkezeug, um die allgemeinen, gemeinschaftlichen Produktsicherheitsanforderungen durchzusetzen und als solches ein wichtiger Faktor für das Funktionieren des Binnenmarktes.

Voraussetzungen für eine RAPEX-Meldung

RAPEX gilt nur für Verbraucherprodukte (außerdem nicht für: Arzneimittel, Medizinprodukte, Lebensmittel gem. VO (EG) Nr. 178/2002) und setzt voraus, dass von dem Produkt eine ernste und unmittelbare Gefahr für die Sicherheit und/ oder Gesundheit von Verbrauchern ausgeht.
Daraus folgt, dass eine RAPEX-Meldung allein aufgrund von formalen Mängeln nicht statthaft ist. Die Gefahr ist im Rahmen einer Risikoabschätzung zu ermitteln.
Im Grund ist eine RAPEX-Meldung eine Reaktion der Behörde auf getroffene Sofortmaßnahmen oder beabsichtigte (freiwillige) Sofortmaßnahmen des Inverkehrbringers (z.B. Rückruf) zur Verhinderung oder Einschränkung des Inverkehrbringensn, wenn

  • rasches eingreifen erforderlich ist,
  • das Produkt nicht nur in einem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wurde und
  • keine anderweitigen Informationspflichten vorhanden (z.B.  Medizinprodukte) sind.

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Entwurf zur “neuen” Richtlinie über einfache Druckbehälter

Posted by Stefan on 11th February 2009

Der Vorschlag für die kodifizierte Fassung der Richtlinie über einfache Druckbehälter liegt bereits seit einiger Zeit vor. Der Entwurf wurde nun vom Europäischen Parlament angenommen und das Abstimmungsergebnis im Januar veröffentlicht.

Der Richtlinien-Entwurf findet sich hier (pdf).

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Arbeitszeit: Nie mehr als 48 Stunden?

Posted by Torben on 7th November 2008

Alles Neue bringt der Mai… oder der November. Oder der Dezember. Egal in welchen Monat, die Europäische Union ist sich zu keiner Jahreszeit zu Schade, altes und neues aus der Schublade zu zaubern. Nachdenklich machen da vor allem die langen Wartezeiten.

2005: Nicht mehr als 48 Stunden

Vor knapp drei Jahren machte sich das Europäische Parlament stark gegen jegliche Abweichung von der durchschnittlichen 48 Stundenwoche. Gleichzeitig solle Bereitschaftsdienst grundsätzlich auch Arbeitszeit sein. Der Ministerrat war anderer Ansicht – und schickte damit den Entwurf zurück. Die Verabschiedung war blockiert.

2008: Nicht mehr als 48 Stunden Teil 2

Die Seite des Parlaments steht fest: mit “überwältigender Mehrheit” (Quelle) wurde die 1. Lesung 2005 nun bestätigt. Dennoch gibt es Verhandlungsspielraum zu den Ansichten des Ministerrates. So trifft das Argument der eingeschränkten Flexibilität bei einer 48 Stundenwoche in den Augen der Europa-Abgeordnete Karin Jöns nicht. Sie betont, dass bei durchschnittlich 48 Stunden durchaus auch mal längere Stundenpensen erlaubt seien. Die Opt-Outs sind dazu nicht nötig. Immerhin gibt es auch andere Arbeitszeitmodelle, die für Flexibilität sorgen. Darunter: Gleitzeit, 4-Tage Woche (bei gleicher Arbeitszeit), Telearbeitsplätze.

ALARM!

Nicht abwegig, dass die europäischen Arbeitgeberverbände das ganz anders sehen. Den deren Meinung nach ist das Gegenteil der Fall: Opt-outs würden die Flexibilität bieten, damit der Unternehmer gut planen können. Das bedeute mehr Gewinn und nicht zuletzt auch ein geringeres Unternehmensrisiko. Davon hätte dann auch der Arbeitgeber etwas. Überhaupt seien nicht wenige Arbeitnehmer bereit, mehr zu arbeiten um ihre Einnahmen zu erhöhen.
Die Früchte der Opt-outs schmecken allerdings nicht allen Arbeitnehmer. Im Vereinigten Königreich steht es Arbeitnehmer zum Beispiel frei, die Opt-out-Klausel anzunehmen. Praktischerweise wird die Frage vom Arbeitgeber im Zuge der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags gestellt. Ein Schelm wer böses denkt.

Und überhaupt…

Es ist doch nicht sicher, ob 60 Stundenwochen unbedingt einen positiven Arbeitsmarkeffekt haben. Wenn der gleiche Arbeitnehmer nun praktisch 2 Tage die Woche mehr arbeitet, ist doch einer von vier Arbeitnehmern übrig. Schließlich wird durch eine angehobene Arbeitszeit lediglich die Arbeit auf weniger Schultern verteilt. Zudem verhält sich der Markt doch so: steigt das Angebot, fällt der Preis. Also sind Lohnsenkungen die Folge.

Bildnachweis:

Teaser

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