Posted by Torben on 29th August 2009
Wer nicht weiter weiß, der Gründe einen Arbeitskreis. Auch wenn, dieser Ausspruch eher lustig gemeint ist, trifft er doch den Kern. Und was für Unternehmen und Co. der Arbeitskreis ist, ist in Bezug auf Gesetz und Co. der Ausschuss.
§ 18 Abs. 2 Nr. 5 des Arbeitsschutzgesetzes
So dann auch das Arbeitsschutzgesetz. Das Bundesarbeitsministerium kennt folgende staatliche Ausschüsse:
Aufgabe dieser fachliche besetzten Ausschüsse ist die Beratung des BMAS und dessen Entscheidungsträger. Also bevor eine technischen Regel für Gefahrstoffe oder Betriebssicherheitsverordnung (z.B. die TRBS 2181 oder der TRGS 430) in der Praxis für Sicherheit sorgt, berät der jeweilige Ausschuss über die Inhalte. Und damit diese Regeln nicht zu kopflastig werden, sind in den Ausschüsse alle interessierten Kreise aus Wirtschaft, Unfallversicherungsträger und Wissenschaft beteiligt.
Tags: Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, BMAS, Bundesarbeitsministerium
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Posted by Torben on 27th August 2009
Mit der EG-Richtlinie 2006/25/EG sollen Arbeitnehmer vor optischen Strahlen, wie sie zum Beispiel durch LASER entstehen, geschützt werden. Nun hat das BMAS dazu einen Verordnungsentwurf vorgelegt.
In diesem Entwurf, der den Ländern derzeit zur Stellungnahme vorliegt werden Strahlungsgrenzwerte festgelegt. Betreffen werden diese Grenzwerte z.B. Unternehmern im Maschinenbau (soweit Schweißarbeiten durchgeführt werden) oder in der Glas- und Quarzherstellung. Der Otto-Normal-Verbraucher kennt diese Strahlung vor allem in LED oder kleinen Punktlasern – doch Vorsicht: auch hier kann es ins Auge gehen!
Zumindest was die Kosten der Verordnung angeht kommt der Steuerzahler wohl mit einem nur angebleuten Auge davon: laut der Verordnungsbegründung fallen wohl lediglich die Kosten für die Überwachung an.
Tags: Arbeitsschutz, BMAS, Bundesarbeitsministerium, Europarecht, Laserstrahlen, optische Strahlung
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Posted by Torben on 26th July 2009
via BMAS
In einer gemeinsamen Presseerklärung haben Bund und Länder das Erfordernis und den besonderen Stellenwert einer verstärkten, effektiven und effizienten deutschen Marktüberwachung im europäischen Verbund betont.
Tags: BMAS, Bundesarbeitsministerium, Marktüberwachung, Verbraucherschutz
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Posted by Torben on 25th July 2009
via BMAS
Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat mit seiner Stellungnahme vom 4. Mai 2009 das neue Influenza A-Virus H1N1 unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt (vorliegenden) unzureichenden Datenlage vorläufig in die Risikogruppe 3 eingestuft, mit der Maßgabe eine Überprüfung vorzunehmen, sobald verlässliche (neue) Angaben (Daten) zur Bewertung der Humanpathogenität vorliegen.
Tags: Arbeitsschutz, BMAS, Bundesarbeitsministerium, H1N1, Schweinegrippe
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Posted by Torben on 12th May 2009
DMF ist gesundheitsschädlich. DMF, dass ist der chemischen Stoff Dimethylfumarat und weil er sich nicht mit uns verträgt, ist es schon seit längerem innerhalb der EU verboten, dieses Biozid einzusetzen. Zum besagten Einsatz kam DMF z.B. in Schuhen und Lederwaren (z.B. Möbel) – dort hilft er gegen Schimmelbefall. Und weil er gegen Schimmel wie gegen uns Menschen schädlich (z.B. allergische Reaktionen bis hin zu verbrennungsähnlichen Verletzungen) wirkt, wird er nach wie vor im Nicht-Eu-Ausland angewandt.
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Tags: Biozid, BMAS, Bundesarbeitsministerium, Dimethylfumarat, DMF, EU, Europarecht, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, GPSG, Technische Regeln
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Posted by Torben on 30th April 2009
Pandemie hin oder her: Fakt ist, dass das sich die Schweinegrippe zunehmend in aller Welt ausbreitet. Die WHO geht auf Alarmstufe 5 und in Mexiko hat es durch die Grippe schon mehrere Todesfälle gegeben. Der dafür verantwortlich Influenza A Virus (Suptyp H1N1) ist neu und daher den Virologen noch unbekannt. Ein ähnliches Virus war auch für die Spanische Grippe verantwortlich, dem nach den ersten Weltkrieg millionen Menschen erlegen waren.
ABAS-Beschluss 609 hilft auch beim Influenza A H1N1 Virus
Zurück ins heute, zurück zur “Schweinegrippe”. Eine weltweite Verbreitung des Viruses kann derzeit zumindest nicht ausgeschlossen werden. In Bezug auf den Arbeitsschutz besonders exponierter BEschäftiger (wie z.B. im Gesundheits- und Rettungswesen) schreibt das BMAS:
Im Rahmen der bereits länger laufenden Pandemieplanung hat der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe, der das BMAS u.a. in Fragen der Arbeitsschutzes bei Infektionsgefährdung berät, in seiner Herbstsitzung 2006 den Beschluss 609 “Arbeitsschutz beim Auftreten nicht impfpräventabler Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes” verabschiedet. Dieser Beschluss ist auch in Fällen von tatsächlichen oder vermuteten Infektionen mit dem Erreger der sog. Schweinegrippe anzuwenden.
Neben den bestehenden Therapiemöglichkeiten mit gängigen Grippemedikamenten kann man sich also auch präventiv schützen. Da haben wir alle noch mal Schwein gehabt (und nicht nur die mit “kühlem Kopf”)!
Tags: Arbeitsschutz, Basic Thinking, BAuA, BMAS, Bundesarbeitsministerium, Influenza, Schweinegrippe, WHO
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