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Sicherheit und Gesundheit: bei der Arbeit, beim Einkaufen, in der Umwelt

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Arbeitsschutzgesetz und seine Ausschüsse

Posted by Torben on 29th August 2009

Wer nicht weiter weiß, der Gründe einen Arbeitskreis. Auch wenn, dieser Ausspruch eher lustig gemeint ist, trifft er doch den Kern. Und was für Unternehmen und Co. der Arbeitskreis ist, ist in Bezug auf Gesetz und Co. der Ausschuss.

§ 18 Abs. 2 Nr. 5 des Arbeitsschutzgesetzes

So dann auch das Arbeitsschutzgesetz. Das Bundesarbeitsministerium kennt folgende staatliche Ausschüsse:

Aufgabe dieser fachliche besetzten Ausschüsse ist die Beratung des BMAS und dessen Entscheidungsträger. Also bevor eine technischen Regel für Gefahrstoffe oder Betriebssicherheitsverordnung (z.B. die TRBS 2181 oder der TRGS 430) in der Praxis für Sicherheit sorgt, berät der jeweilige Ausschuss über die Inhalte. Und damit diese Regeln nicht zu kopflastig werden, sind in den Ausschüsse alle interessierten Kreise aus Wirtschaft, Unfallversicherungsträger und Wissenschaft beteiligt.

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Arbeitsschutzrecht: Verordnungsentwurf 2006/25/EG (optische Strahlung)

Posted by Torben on 27th August 2009

Mit der EG-Richtlinie 2006/25/EG sollen Arbeitnehmer vor optischen Strahlen, wie sie zum Beispiel durch LASER entstehen, geschützt werden. Nun hat das BMAS dazu einen Verordnungsentwurf vorgelegt.

In diesem Entwurf, der den Ländern derzeit zur Stellungnahme vorliegt werden Strahlungsgrenzwerte festgelegt. Betreffen werden diese Grenzwerte z.B. Unternehmern im Maschinenbau (soweit Schweißarbeiten durchgeführt werden) oder in der Glas- und Quarzherstellung. Der Otto-Normal-Verbraucher kennt diese Strahlung vor allem in LED oder kleinen Punktlasern – doch Vorsicht: auch hier kann es ins Auge gehen!

Zumindest was die Kosten der Verordnung angeht kommt der Steuerzahler wohl mit einem nur angebleuten Auge davon: laut der Verordnungsbegründung fallen wohl lediglich die Kosten für die Überwachung an.

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Verbraucherschutz: verstärkte Marktüberwachung, mehr Produktsicherheit

Posted by Torben on 26th July 2009

via BMAS

In einer gemeinsamen Presseerklärung haben Bund und Länder das Erfordernis und den besonderen Stellenwert einer verstärkten, effektiven und effizienten deutschen Marktüberwachung im europäischen Verbund betont.

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Prüfung der Einstufung des neuen Influenza A-Virus H1N1

Posted by Torben on 25th July 2009

via BMAS

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat mit seiner Stellungnahme vom 4. Mai 2009 das neue Influenza A-Virus H1N1 unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt (vorliegenden) unzureichenden Datenlage vorläufig in die Risikogruppe 3 eingestuft, mit der Maßgabe eine Überprüfung vorzunehmen, sobald verlässliche (neue) Angaben (Daten) zur Bewertung der Humanpathogenität vorliegen.

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Biozid DMF: Europa schützt DICH!

Posted by Torben on 12th May 2009

DMF ist gesundheitsschädlich. DMF, dass ist der chemischen Stoff Dimethylfumarat und weil er sich nicht mit uns verträgt, ist es schon seit längerem innerhalb der EU verboten, dieses Biozid einzusetzen. Zum besagten Einsatz kam DMF z.B. in Schuhen und Lederwaren (z.B. Möbel) – dort hilft er gegen Schimmelbefall. Und weil er gegen Schimmel wie gegen uns Menschen schädlich (z.B. allergische Reaktionen bis hin zu verbrennungsähnlichen Verletzungen) wirkt, wird er nach wie vor im Nicht-Eu-Ausland angewandt.
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Arbeitsschutz: Wenn ich vom Schwein die Grippe kriege

Posted by Torben on 30th April 2009

800px-sow_with_pigletPandemie hin oder her: Fakt ist, dass das sich die Schweinegrippe zunehmend in aller Welt ausbreitet. Die WHO geht auf Alarmstufe 5 und in Mexiko hat es durch die Grippe schon mehrere Todesfälle gegeben. Der dafür verantwortlich Influenza A Virus (Suptyp H1N1) ist neu und daher den Virologen noch unbekannt. Ein ähnliches Virus war auch für die Spanische Grippe verantwortlich, dem nach den ersten Weltkrieg millionen Menschen erlegen waren.

ABAS-Beschluss 609 hilft auch beim Influenza A H1N1 Virus

Zurück ins heute, zurück zur “Schweinegrippe”. Eine weltweite Verbreitung des Viruses kann derzeit zumindest nicht ausgeschlossen werden. In Bezug auf den Arbeitsschutz besonders exponierter BEschäftiger (wie z.B. im Gesundheits- und Rettungswesen) schreibt das BMAS:

influenza_a_virusIm Rahmen der bereits länger laufenden Pandemieplanung hat der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe, der das BMAS u.a. in Fragen der Arbeitsschutzes bei Infektionsgefährdung berät, in seiner Herbstsitzung 2006 den Beschluss 609 “Arbeitsschutz beim Auftreten nicht impfpräventabler Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes” verabschiedet. Dieser Beschluss ist auch in Fällen von tatsächlichen oder vermuteten Infektionen mit dem Erreger der sog. Schweinegrippe anzuwenden.

Neben den bestehenden Therapiemöglichkeiten mit gängigen Grippemedikamenten kann man sich also auch präventiv schützen. Da haben wir alle noch mal Schwein gehabt (und nicht nur die mit “kühlem Kopf”)!

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Gesundheitsschutz als Unternehmensstrategie

Posted by Torben on 13th November 2008

Unter dem Motto Gesundheit als Teil der Unternehmensstrategie lädt KoBRA am 01.12.2008 nach Darmstadt ein (Anmeldung).
In dem eintägigen Seminar soll deutlich gemacht werden, dass Gesundheitsschutz nicht nur Kapital kostet, sondern sich auch rechnet. Es geht dabei vor allem um den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Stärkster Widersacher sind dabei die Muskel-Skelett-Erkrankungen. Deshalb sind hier angepasste Maßnahmen besonders effektiv. Besonders, wenn die Maßnahmen präventiv umgesetzt werden.

Gesundheitsschutz als Unternehmensstrategie

Sicherlich müssen sich auch die Massnahmen in einen erträglichen Kostenrahmen befinden. Daher sind möglichst einfache Ideen nötig, die sich unkompliziert in die Unternehmensprozesse integrieren lassen. Diese Probleme der Integrierbarkeit und der Nachhaltigkeit sind Fragestellungen auf dieser Veranstaltung. Dazu stellen z.B. Unternehmesvertreter Ergebnisse zu einschlägige Projekte vor. Alles angereichert mit Fachvorträgen, die alles mit ergänzenden Hintergrundwissen abrunden sollen.

Flyer (pdf)

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Zeitarbeit: Unfallrisiko senken – Förderschwerpunkt 2008

Posted by Torben on 12th November 2008

Zeitarbeit ist toll. Sie macht es flexibel und zielgerichtet möglich, dass Unternehmen wachsen und gedeihen können. Und das kommt auch den Beschäftigten zu Gute. Und Zeitarbeit bedeutet nicht, dass der Arbeitsschutz hinten ansteht. Aber die Zahlen sagen etwas anderes.

Überdurchschnittliches Unfallrisiko

Immer wieder neue Arbeitsplätze, kurze Einarbeitungszeiten, ständig ändernde Anforderungen an die Arbeit. Das wirkt sich negativ auf die Arbeitssicherheit aus. Hinzu kommt, dass auch von Seiten des Entleihers nur wenig Zeit bleibt, den Zeitarbeiter in den spezifischen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen.

“Zeitarbeit – neue Herausforderung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz”

Grund genug für das Bundesministerium für Abreit und Soziales (BMAS) hier ein Förderschwerpunkt 2008 zu setzten. Auftakt macht dazu ist der 04. 12. 2008 in Frankfurt (Quelle). Hauptthemen sind die Förderprojekte GEZA und GRAziL.

Weitere Info: Programm der Veranstaltung

Bildnachweis: Teaser

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Kleinbetriebe: Wege zum (rechts)sicheren Arbeiten

Posted by Torben on 27th September 2008

Gerade für kleine Betriebe ist es eher schwierig den sicherheitstechnischen Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden. Gleichzeitig machen die kleinen Betriebe den Gros der deutschen Unternehmerlandschaft aus. Die Unterstützung dieser Klein- und Kleinstbetriebe war das Thema im Förderschwerpunkt 2005 „Kleine Betriebe zeitgemäß betriebsärztlich und sicherheitstechnisch unterstützen – Wege in die Zukunft“.

Diese Unterstützung ist nötig, denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen den Unternehmern zunehmend mehr Spielraum. Diese Freiheit bedeutet jedoch zugleich einer größere Verantwortung und Eigeninitiative. Es ist unschwer zu vermuten, dass die kleineren Unternehmer schon aus rein zeitlichen Gründen sich das sicherheitstechnische Know-How nur schwer aneignen können. So kommt es schnell zu Defiziten: Instrumente fehlen, Optimierungspotentiale werden übersehen.

Drei Projekte – zwei Ansätze

An dieser Stelle wollten drei Modellprojekte, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert und durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fachlich betreut wurden, ansetzen. Inhalt der Projekte war, praktikable und wirksame Herangehensweisen für die Betreuung kleiner Unternehmen zu erproben.

Informationen zu diesen Modelprojekten finden sich im Internet:

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.Franz Kafka

Basik-net.de setzt dabei auf ein duales Konzept aus der Betreuung inklusive persönlicher Beratung durch Fachleute und Internetunterstützung. Gusik.info und amadeus-handwerk.de gehen einen anderen Weg und bieten ein Pooling-Modell an. Ziel: Angebote zum Arbeits- und Gesundheitsschutz von Organisationen die schließlich von zusammengeschlossenen Betriebe (dem Pool) spezifisch genutzt werden und ein branchenspezifische Lösungen ermöglichen sollen.

Sicherheit- und Gesundheitsschutz nachhaltig verankern

Mitte September 2008 wurden die Ergebnisse des Förderprogramms „Kleine Betriebe zeitgemäß betriebsärztlich und sicherheitstechnisch unterstützen – Wege in die Zukunft“ vorgestellt. Unter dem Motto „Drei Wege – ein Ziel“ diskutierter über hundert Vertreter aus Kammern, Innungen und Verbänden die Ergebnisse; zum Teil sehr kontrovers. Aber die Differenzen konnten nicht verdecken, dass zumindest darüber Einigkeit herrschte, dass die verschiedenen Projekte grundsätzlich gangbare Richtungen zeigen, damit die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung im Alltag der kleineren Unternehmen dauerhaft festsetzt.

Weitere Informationen finden sich auch auf der BAuA Internetpräsenz und in der Pressemitteilung der idw.

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Globally Harmonised System (GHS): Wirksamerer Schutz vor Risiken durch chemische Produkte

Posted by Torben on 5th September 2008

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine neue europäische Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte, GHS, verabschiedet. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland sollen zukünftig noch besser über Risiken und nötige Sicherheitsmaßnahmen bei der Verwendung chemischer Produkte informiert werden. Dazu werden auf Chemikaliengebinden neue Kennzeichnungselemente eingeführt - insbesondere neue Warnsymbole, Gefahrensätze und Sicherheitshinweise. Die neuen Regeln werden in der Europäischen Union durch die GHS-Verordnung eingeführt und gelten in jedem Mitgliedsland unmittelbar.

GHS” steht dabei für “Globally Harmonised System of Classification and La­belling of Chemicals“. Es handelt sich um ein auf UN-Ebene erarbeitetes System zur einheitli­chen Bewertung und Kennzeichnung von Chemikalien. Nicht alles wird sich ändern ¿ Warnzeichen wie zum Beispiel der Toten­kopf oder das Flammensymbol werden, wenn auch in neuer Aufmachung, erhalten bleiben. Jedoch wird es verschiedene weitere Gefahrenklassen, wie z. B. die “Aspirationsgefahr”, im neuen System geben.

Das GHS-System wird zu weltweit einheitlich hohen Standards im Bereich des Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzes beitragen. Profitieren werden in dieser Hinsicht vor allen Dingen Entwicklungs- und Schwellenländer. Jedoch soll durch diese international einheitlichen Vermarktungsregeln auch der weltweite Handel erleichtert werden.

Die GHS-Verordnung ist neben der bereits in Kraft befindli­chen REACH-Verordnung das zweite große europäische Rechtsetzungsprojekt zur Regelung des europäischen Binnenmarkts für Chemikalien. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf es nun nur noch der Verabschiedung durch den Europäischen Rat, die noch in diesem Jahr erfol­gen soll.

Textnachweis:
Pressemitteilung BMAS

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