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Sicherheit und Gesundheit: bei der Arbeit, beim Einkaufen, in der Umwelt

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Arbeitsschutzgesetz und seine Ausschüsse

Posted by Torben on 29th August 2009

Wer nicht weiter weiß, der Gründe einen Arbeitskreis. Auch wenn, dieser Ausspruch eher lustig gemeint ist, trifft er doch den Kern. Und was für Unternehmen und Co. der Arbeitskreis ist, ist in Bezug auf Gesetz und Co. der Ausschuss.

§ 18 Abs. 2 Nr. 5 des Arbeitsschutzgesetzes

So dann auch das Arbeitsschutzgesetz. Das Bundesarbeitsministerium kennt folgende staatliche Ausschüsse:

Aufgabe dieser fachliche besetzten Ausschüsse ist die Beratung des BMAS und dessen Entscheidungsträger. Also bevor eine technischen Regel für Gefahrstoffe oder Betriebssicherheitsverordnung (z.B. die TRBS 2181 oder der TRGS 430) in der Praxis für Sicherheit sorgt, berät der jeweilige Ausschuss über die Inhalte. Und damit diese Regeln nicht zu kopflastig werden, sind in den Ausschüsse alle interessierten Kreise aus Wirtschaft, Unfallversicherungsträger und Wissenschaft beteiligt.

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Dissertation: Arbeitsmittel und Medizinprodukte

Posted by Torben on 31st July 2009

Mit seiner Dissertation befasst sich Dr.-Ing. Thorsten Neumann mit der Integration der Betriebssicherheitsverordnung bei der Herstellung sowie vorbeugenden Instandhaltung elektrischer technischer Arbeitsmittel und Medizinprodukte. In seiner Zusammenfassung schreibt er:

“Seit Ende 2004 wurden im Hinblick auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ausgewählte Unternehmen intensiv betrachtet und befragt. Die gewonnenen Erkenntnisse allein waren zwar aussagekräftig, allein es fehlte eine wissenschaftlich fundierte Beschreibung. Wie sich zeigte, war die Zusammenführung zweier Theorien erforderlich: a) die von der Gefährdungsbeeinflussung bei inneren Risiken und b) die von der wechselseitigen Beeinflussung von Instandhaltung und Gefährdungsbeurteilungen. Grundlage der Theorie der Gefährdungsbeeinflussung bei inneren Risiken ist die gleichzeitige Betrachtung von Arbeitsplatz, Arbeitsstoff und Arbeitsmittel. Hier galt es, die gesetzlichen Forderungen in eine anwendbare und nachvollziehbare Vorgehensweise für die Anwender zu bringen, kurz gesagt: zu einer kombinierten Gefährdungsbeurteilung zu kommen. Eine entsprechende Vorgehensweise wurde daraufhin entwickelt und getestet. Die Theorie der wechselseitigen Beeinflussung von Instandhaltung und Gefährdungsbeurteilungen wurde ebenso formuliert und der Nachweis für deren Wirksamkeit nach allgemein verwendbaren Stellmechanismen bzw. -komponenten gesucht, die dann gefunden und auf ihre Auswirkungen hin untersucht wurden. Zwar wurde bis dato über die einfachen Zusammenhänge zwischen Instandhaltung und Gefährdungsbeurteilung viel Literatur verfasst. Allerdings ging lediglich die Erkenntnis in die Gefährdungsbeurteilung ein, dass die vorbeugende Instandhaltung ein positiver Beurteilungspunkt sei. Dagegen wurde nicht untersucht, wie die Gefährdungsbeurteilung als Steuerungsinstrument zur Verbesserung der betrieblichen Prozesse, speziell in der vorbeugenden Instandhaltung, eingesetzt werden kann. Beide Theorien wurden in den betreuten Unternehmen und Institutionen erfolgreich angewandt. Es entstanden nachweisliche Kosteneinsparungen und – ich darf betonen – es traten keine maßgeblichen Arbeitsunfälle in dem seither abgelaufenen Zeitraum von 3 Jahren auf.
Auf Grundlage des Konzepts der kombinierten Gefährdungsbeurteilung wurde ein Pflichtenheft erstellt, auf dessen Grundlage derzeit eine Software entwickelt wird.”

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