Arbeitsschutzgesetz und seine Ausschüsse
Posted by Torben on August 29th, 2009
Wer nicht weiter weiß, der Gründe einen Arbeitskreis. Auch wenn, dieser Ausspruch eher lustig gemeint ist, trifft er doch den Kern. Und was für Unternehmen und Co. der Arbeitskreis ist, ist in Bezug auf Gesetz und Co. der Ausschuss.
§ 18 Abs. 2 Nr. 5 des Arbeitsschutzgesetzes
So dann auch das Arbeitsschutzgesetz. Das Bundesarbeitsministerium kennt folgende staatliche Ausschüsse:
- den ASTA für Arbeitsstätten
- den ABS für die Betriebssicherheitsverordnung und die Lärm-Vibrationsschutzverordnung
- den ABAS für die Biostoffverordnung
- die AGS für Gefahrstoffe
- und den AfAMV für Themen der Arbeitsmedizin.
Aufgabe dieser fachliche besetzten Ausschüsse ist die Beratung des BMAS und dessen Entscheidungsträger. Also bevor eine technischen Regel für Gefahrstoffe oder Betriebssicherheitsverordnung (z.B. die TRBS 2181 oder der TRGS 430) in der Praxis für Sicherheit sorgt, berät der jeweilige Ausschuss über die Inhalte. Und damit diese Regeln nicht zu kopflastig werden, sind in den Ausschüsse alle interessierten Kreise aus Wirtschaft, Unfallversicherungsträger und Wissenschaft beteiligt.
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