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Sicherheit und Gesundheit: bei der Arbeit, beim Einkaufen, in der Umwelt

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Archive for the 'Niederspannungsrichtlinie' Category

Arbeitsschutz, Verbraucherschutz, Umweltschutz: Autoren mit Engagement und Profil gesucht

Posted by Torben on 13th August 2009

Fast jährt sich dieser Blog – und wie das Leben so spielt, ändert sich dieses ständig. In meinem persönlichen Fall bedeutet das, dass ich in Zukunft, wie auch schon in den letzten Monaten erkennbar, nicht in dem Pensum Blogbeiträge verfassen kann, wie es nötig wäre. Nötig deshalb, weil nur aktuelle, interessante und (wichtig!) regelmäßige Artikel eine Stammleserschaft zufriedenstellen kann und dafür sorgt, dass diese Stammleserschaft weiter wächst.

Aber nur weil Read the rest of this entry »

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Posted in Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz, Arbeitsstätten, Arbeitszeit, BlogParade, Blogstatistik, Druckgeräterichtlinie, Erste Seite, Europäisches Recht, Hintergrund, Informations-Placement, Maschinenrichtlinie, Nationales Recht, Niederspannungsrichtlinie, Out of Topic, Produktsicherheitsrichtlinie, Rechtliches, Rund um den blog, Sozialvorschriften Straßenverkehr, Umweltschutz, Veranstaltung, Verbraucherschutz, Verwaltungsreform, sozialer Arbeitsschutz, Ökodesign-Verordnung | No Comments »

GPSG: Niederspannungsrichtlinie – 1. GPSGV

Posted by Torben on 8th February 2009

Sämtliche elektrischen Betriebsmittel mit einer Nenn-Betriebsspannung zwischen 50 und 1000 Volt Wechselstrom bzw. 75 und 1500 Volt Gleichstrom fallen unter die 1. GPSGV . Ziel ist, die elektrischen Gefährunden durch Produkte zu minimieren.

weitere Geltungsbereich

Batteriebetriebene Geräte zur Verwendung außerhalb der genannten Spannungsgrenzen fallen folglich nicht in den Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie. Sehr wohl jedoch für mitgelieferte Ladegeräte sowie für die Geräte mit integrierter Stromversorgung (soweit innerhalb der Spannungsgrenzen).
Ebenfalls erfasst sind Konsum- und Investitionsgüter, wenn diese sich innerhalb der Spannungsgrenzen bewegen. Die Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel, die zum Einbau in andere Geräte bestimmt sind, als auch solche, die ohne vorherigen Einbau direkt verwendet werden. Hingegen gilt die Niederspannungsrichtlinie nicht für Grundbauteile deren Sicherheit überwiegend nur im eingebauten Zustand richtig bewertet werden kann.

Sicherheitsziele

Die Sicherheitsziele sind im Anhang I der Richtlinie (hier (pdf)) zusammengefasst und beschreibt allgemeine Bedingungen, Schutz vor Gefahren aufgrund vom Betriebsmittel oder die durch äußere Einwirkung auf das Betriebsmittel entstehen können.
Die Konformität eines elektrischen Betriebsmittels mit den Sicherheitszielen der Niederspannungsrichtlinie wird vermutet, wenn es nach technischen Normen hergestellt wurde. Baut ein Hersteller nicht nach diesen Normen muss er in den technischen Unterlagen angeben, mit welchen Mitteln er die Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt hat.

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